01
|
Mit
der Bereitstellung des Online-Parkplatzreservierungssystems ist kein
rechtsverbindliches Angebot der FHK verbunden, sondern lediglich
eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden (Mieter), ein Angebot
zum Abschluss eines Parkplatzmietvertrages gemäß den nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Mietvertrag) zu unterbreiten. |
02
|
Durch
Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig buchen“ zur Bestätigung der
Reservierung gibt der Mieter ein verbindliches und unwiderrufliches
Angebot auf Abschluss eines Parkplatzmietvertrages ab.
|
03
|
Die
FHK erstellt eine Reservierungsbestätigung mit den relevanten
Angaben: Kundenname, Reservierungsnummer, gewählte
Parkierungsanlage, Parkdauer, gewähltes Einfahrtsmedium
(EC-/Kreditkarte, QR-Code, Reservierungsbestätigung oder
Kennzeichen). Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch eine
Bestätigung der FHK. Diese Reservierungsbestätigung ist durch den
Kunden selbst entweder bereits während des Reservierungsvorgangs
oder auch danach über die Reservierungsübersicht abzurufen und
auszudrucken. Zusätzlich wird die Reservierungsbestätigung als
E-Mail von der FHK verschickt. Die FHK übernimmt jedoch keine Gewähr
dafür, dass diese E-Mail beim Kunden ankommt. Insofern ist der Kunde
selbst dafür verantwortlich, sich seine Reservierungsbestätigung wie
oben beschrieben zu beschaffen. Mit Bereitstellung der
Reservierungsbestätigung in der Reservierungsübersicht kommt der
Vertrag zustande.
|
04
|
Eine
Änderung der Rechnungsanschrift ist nachträglich nicht möglich.
|
05
|
Mit
Vertragsabschluss erwirbt der Kunde das Recht zur einmaligen
Einstellung seines PKWs in die von ihm gewählte Parkierungsanlage
der FHK am Hamburg Airport für den in der Buchung angegebenen
Zeitraum.
|
06
|
Die
FHK verpflichtet sich, dem Kunden einen Stellplatz zu den
vereinbarten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Aus dem
Reservierungssystem ist ersichtlich welches Parkhaus zum gewünschten
Buchungszeitpunkt noch Kapazitäten hat, so dass der Kunde
dementsprechend wählen kann, in welchem Parkhaus er parken möchte.
Innerhalb dieses Parkhauses besteht kein Anspruch auf einen
bestimmten Parkplatz.
|
07
|
Sofern
durch Sonderereignisse das reservierte Parkprodukt nicht zur
Verfügung gestellt werden kann, verpflichtet sich die FHK, dem
Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen
anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung
vorzunehmen.
|
08
|
Die
FHK übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und
sonstigen Behinderungen, z. B. Blockade von Schranken durch andere
Nutzer. In diesen Fällen ist die FHK nicht verpflichtet, dem Kunden
einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen
anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung
vorzunehmen.
|
09
|
Die
Stellplatzreservierung ist nicht übertragbar oder veräußerbar und
ausschließlich für die persönliche Verwendung.
|
10
|
Vertragsbestandteil
sind die ausgewiesenen Benutzungsbedingungen der Parkierungsanlagen.
|
11
|
Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Online-Parkplatzreservierung am Hamburg Airport kann der Kunde auch
nach Vertragsschluss über die Reservierungsübersicht der
Online-Parkplatzreservierungssystems abrufen.
|
12
|
Das
Online-Parkplatzreservierungssystem wird in deutscher und englischer
Sprache zur Verfügung gestellt.
|